Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht in der Bundesrepublik Deutschland für den Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, d.h. in der Zivil- (z.B. Schadensersatzrecht) und Strafrechtspflege. Der BGH ist neben dem Bundesarbeitsgericht, dem Bundesfinanzhof, dem Bundessozialgericht und dem Bundesverwaltungsgericht einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes.




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Bundesarbeitsgericht

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist die höchste Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit und einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes. Da gerade das Arbeitsrecht im Wesentlichen durch die Rechtsprechung geprägt wird, kommt den Entscheidungen des BAG zunehmend neben denen des Europäischen Gerichtshofs eine grundlegende Rolle zu.

Vor dem BAG ist die Revision gegen ein Urteil eines Landesarbeitsgerichts möglich, wenn sie im Urteil zugelassen wurde. Andernfalls kann diese Entscheidung mit einer Nichtzulassungsbeschwerde angefochten werden. Das BAG trifft grundsätzlich keine eigenen tatsächlichen Feststellungen, sondern überprüft die Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte ausschließlich im Hinblick darauf, ob sie Rechtsfehler enthalten. Dabei untersucht es, ob die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts eine Rechtsnorm verletzt und ob sie aus anderen Gründen (un)zutreffend ist. Soweit der vom Landesarbeitsgericht festgestellte Sachverhalt eine abschließende rechtliche Beurteilung nicht zulässt, wird dessen Urteil aufgehoben und der Rechtsstreit an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.



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Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gehört nicht zum Instanzenzug, sondern überprüft diese als Akte der Staatsgewalt. Es wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes, insbesondere der Grundrechte. Daneben gibt es Landesverfassungsgerichte und Verfassungsgerichtshöfe der Länder, die über die Landesverfassungen wachen.

Kommt es zum Streit über die Verletzung der Normen des Grundgesetzes, kann das BVerfG von jedermann angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden. Allerdings findet keine vollständige Rechtsprüfung statt, sondern eine Prüfung am Maßstab des Verfassungsrechts. Insofern ist die Bezeichnung als oberstes deutsches Gericht unzutreffend.



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